Mietvertrag
| zwischen dem Vermieter: |
| Denis Nüse , Smile in the Box |
| (im Folgenden: der Vermieter, auch bei Personenmehrheit, der Vermieterin oder einer juristischen Person) |
Damit das Mietverhältnis Zustande kommt, ist eine Anzahlung in Höhe von EUR 50,00 innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung des Mietvertrages zu leisten. Sollte der Mietzeitpunkt weniger als 14 Tage nach Erstellung des Mietvertrages liegen, ist die Anzahlung sofort fällig.
Die Restzahlung ist bis spätestens 5 Werktage vor dem Mietzeitpunkt zu überweisen oder alternativ vor Ort bei Anlieferung fällig.
Mietzahlungen sind auf folgendes Konto zu leisten:
Kontoinhaber: Denis Nüse
Fyrst Bank
IBAN: DE08 3907 0210 0064 8295 00
BIC: DEUTDEDKXXX
Bei Überweisungen sind der Name des Mieters und der Mietzeitpunkt als Referenz anzugeben.
§1 Nutzung
(1) Der Mieter hat sich vor Nutzungsaufnahme von der ordnungsgemäßen Funktionsfähigkeit der Mietsache zu überzeugen und verpflichtet sich, die Fotobox pfleglich zu behandeln.
(2) Die Fotobox darf ausschließlich in geschlossenen, trockenen Innenräumen betrieben werden. Die Nutzung im Freien, in Zelten, Pavillons oder vergleichbaren temporären Aufbauten ist ausdrücklich untersagt – auch wenn diese wettergeschützt erscheinen. Neben dem erhöhten Risiko für Schäden durch Witterungseinflüsse kann die Nutzung außerhalb geschlossener Räume zu erheblichen Qualitätseinbußen bei der Fotografie führen (z. B. durch schwankendes Umgebungslicht, Wind oder Temperaturunterschiede).
(3) Der Mieter hat einen geeigneten, wetterunabhängigen Aufstellort mit folgender Umgebung sicherzustellen: Temperatur zwischen 10 °C und 30 °C, Luftfeuchtigkeit zwischen 30 % und 70 %, keine direkte Sonneneinstrahlung. Bei Missachtung dieser Bedingungen haftet der Mieter für Funktionsstörungen oder Schäden.
§2 Haftung des Mieters
(1) Der Mieter haftet dem Vermieter für Schäden, die durch ihn oder Personen auf seiner Veranstaltung verursacht werden. Der Mieter trägt die Beweislast, dass ein Schaden nicht durch ihn oder Dritte, denen er Zugang zur Mietsache gewährt hat, verursacht wurde.
(2) Schäden sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Bei Unfällen oder Diebstahl ist die Polizei einzuschalten und eine Anzeige zu erstatten. Der Mieter hat dem Vermieter alle relevanten Unterlagen und Informationen bereitzustellen.
(3) Der Mieter haftet für Schäden bis zu einem Höchstbetrag von 3.500 €, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei Verlust oder Beschädigung werden die Kosten gemäß dem aktuellen Marktwert in Rechnung gestellt.
(4) Bei Totalschaden oder Diebstahl ist der volle Wiederbeschaffungswert in Höhe von 3.500 € zzgl. gesetzlicher MwSt. zu erstatten. Zubehör wie Accessoires oder Dekomaterial wird separat nach Wiederbeschaffungspreis abgerechnet.
§3 Haftung des Vermieters
(1) Der Vermieter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
(2) Die Haftung für Körper-, Gesundheits- oder Lebensschäden bleibt unberührt. Ebenso ausgeschlossen ist die Haftungsbegrenzung bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder zugesicherten Eigenschaften.
(3) Der Vermieter übernimmt keine Haftung für die datenschutzrechtlich konforme Verwendung der Fotos. Der Mieter trägt hierfür die alleinige Verantwortung und stellt den Vermieter von Ansprüchen Dritter frei.
§4 Rückgabe und Stornierung
(1) Die Fotobox ist zum vereinbarten Mietende vollständig und gereinigt zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe wird je angefangener Tag ein zusätzlicher voller Miettag berechnet.
(2) Schäden oder Veränderungen sind zu beseitigen oder der Ursprungszustand wiederherzustellen.
(3) Die Stornierung ist nur schriftlich möglich:
- bis 8 Wochen vor Mietbeginn: 50 € (Anzahlung)
- 6–8 Wochen vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises
- 4–6 Wochen vor Mietbeginn: 75 % des Mietpreises
- unter 4 Wochen: 100 % des Mietpreises
§5 Untervermietung
(1) Eine Untervermietung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Diese kann ohne Angabe von Gründen verweigert oder widerrufen werden.
(2) Der Mieter haftet auch für Schäden durch Dritte, denen er die Mietsache überlässt. Bei Untervermietung tritt der Mieter seine Forderungen gegenüber dem Untermieter sicherheitshalber an den Vermieter ab.
§6 Schriftform und Salvatorische Klausel
(1) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Auch die Aufhebung dieser Formvorschrift bedarf der Textform.
(2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
§7 Sonderregelung Corona
Sollte aufgrund gesetzlicher Bestimmungen (z. B. Coronaschutzverordnung) die Veranstaltung nicht stattfinden dürfen, ist eine kostenlose Stornierung möglich.
§8 Cloud-Nutzung
8.1 Vertragsgegenstand (1) Der Vermieter stellt dem Mieter Zugang zu einer Cloud-Plattform zur Verfügung. (2) Der Mieter kann die Cloud-Dienste zur Datenspeicherung und -freigabe nutzen.
8.2 Datenverarbeitung und -speicherung (1) Der Vermieter verarbeitet die gespeicherten Daten gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen und trifft angemessene technische und organisatorische Schutzmaßnahmen. (2) Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur bei gesetzlicher Pflicht oder ausdrücklicher Einwilligung des Mieters. (3) Zur technischen Funktionalität und Qualitätssicherung behält sich der Vermieter das Recht vor, gespeicherte Fotos stichprobenartig einzusehen. Die Sichtung erfolgt ausschließlich zu internen Zwecken (z. B. Fehleranalyse, Bildqualität) und unter Beachtung aller datenschutzrechtlichen Vorgaben. Eine weitergehende Nutzung oder Weitergabe erfolgt nicht. (4) Es erfolgt keine automatische Auswertung personenbezogener Merkmale. Die Einsichtnahme dient ausschließlich der Qualitätssicherung im technisch erforderlichen Umfang.
8.3 Verfügbarkeit der Dienste (1) Der Vermieter bemüht sich um hohe Verfügbarkeit der Cloud-Dienste, kann jedoch keine garantierte Verfügbarkeit zusichern. (2) Die Cloud steht dem Mieter ab Abbau der Fotobox für 4 Wochen zur Verfügung.
8.4 Haftungsbeschränkung (1) Der Vermieter haftet für Datenverluste oder Störungen der Cloud nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. (2) Der Mieter ist selbst für die Datensicherung seiner Inhalte verantwortlich.