Mietvertrag
zwischen dem Vermieter: |
Denis Nüse , Smile in the Box |
(im Folgenden: der Vermieter, auch bei Personenmehrheit, der Vermieterin oder einer juristischen Person) |
Damit das Mietverhältnis Zustande kommt, ist eine Anzahlung in Höhe von EUR 50,00 innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung des Mietvertrages zu leisten. Sollte der Mietzeitpunkt weniger als 14 Tage nach Erstellung des Mietvertrages liegen, ist die Anzahlung sofort fällig.
Die Restzahlung ist bis spätestens 5 Werktage vor dem Mietzeitpunkt zu überweisen oder alternativ vor Ort bei Anlieferung fällig.
Mietzahlungen sind auf folgendes Konto zu leisten:
Kontoinhaber: Denis Nüse
IBAN: DE73 3905 0000 1070 3716 69
Bank: Sparkasse Aachen
BIC: AACSDE33XXX
Bei Überweisungen sind der Name des Mieters und der Mietzeitpunkt als Referenz anzugeben.
- Der Mieter hat sich vor Nutzungsaufnahme von der ordnungsgemäßen Funktionsfähigkeit der Mietsache zu überzeugen.
- Der Mieter hat die Mietsache pfleglich zu behandeln.
- Der Mietgegenstand darf ausschließlich in Innenräumen, wind- und wettergeschützten Hütten, Zelten u.ä. oder in vergleichbaren Räumlichkeiten bzw. Unterständen verwendet werden. Es ist die Pflicht des Mieters, den Mietgegenstand vor schädlichen Wetter- und Witterungsbedingungen zu schützen.
- Der Mietgegenstand darf nicht direktem Sonnenlicht ausgesetzt werden. Dies gilt insbesondere auch deshalb, da in einem solchen Fall die maximale Betriebstemperatur von 40° Celsius nicht mehr gewährleistet ist. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung des Mieters drohen Schäden am Mietgegenstand und/ oder dessen Funktionsunfähigkeit.
- Der Mieter ist verpflichtet, die Betriebstemperatur des Mietgegenstands, insbesondere des Druckers, zwischen mindestens 10° und höchstens 40° Celsius zu halten. Auch bei zu niedrigen Temperaturen drohen Schäden am Mietgegenstand und/ oder dessen Funktionsunfähigkeit.
- Der Mieter muss sicherstellen, dass die Luftfeuchtigkeit der Umgebung des Mietgegenstandes zwischen 30% bis 80% liegt. Andernfalls drohen ebenfalls Schäden am Mietgegenstand und/ oder dessen Funktionsunfähigkeit.
- 3 Haftung des Mieters
Der Mieter haftet dem Vermieter für Schäden, die durch ihn, die auf seinem Event tätigen Personen, Besucher oder mit seiner Zustimmung mit der Mietsache in Berührung kommende Personen schuldhaft verursacht werden. Dem Mieter obliegt der Beweis dafür, dass der einzelne Schaden allein auf vertragsgemäßen Gebrauch zurückzuführen, also von ihm nicht zu vertreten ist.
Bei der Übergabe und Abholung wird jeweils ein Übergabeprotokoll gefertigt welches den Umfang der Lieferung sowie den Zustand dokumentiert. Sollte der Mieter die Lieferung nicht persönlich übernehmen, muss von der entgegennehmenden Person ein Personalausweis vorgezeigt werden dessen Daten ebenfalls im Protokoll aufgenommen werden.
Bei Schäden an der Mietsache, die regelmäßig nicht allein durch die normale vertragsgemäße Abnutzung entstehen, trifft den Mieter die Beweislast dafür, dass die Verschlechterung der Mietsache nicht von ihm verursacht und verschuldet worden ist, wenn die Herkunft der Schadensursache aus dem seiner unmittelbaren Einflussnahme, Herrschaft und Obhut unterliegenden Bereich in Betracht kommt.
Schäden an der Mietsache hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Er ist verpflichtet, dem Vermieter umfassend Auskunft über Ursache und Verursacher des Schadens
zu geben. Bei Unfällen oder Diebstahl hat der Mieter die Polizei einzuschalten und ggfls. Anzeige zu erstatten.
Der Mieter hat dies dem Vermieter nachzuweisen und dem Vermieter sämtliche Unterlagen auszuhändigen und Informationen zu erteilen, die er in diesem Zusammenhang erlangt. Bei Beschädigung oder Diebstahl hat der Mieter alles zu tun, den Verursacher namhaft zu machen. Er haftet für Schäden, die durch Verletzung dieser Verpflichtungen entstehen. Sofern der Vermieter infolge der Unterlassung nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Mieter weder eine Mietminderung geltend machen noch Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen oder das Mietverhältnis fristlos kündigen. Für Schäden welche während des Einsatzes oder Transport durch den Kunden oder andere auftreten, haftet der Kunde mit einer Selbstbeteiligung von bis zu 3000,00 €. In einem Schadensfall ist bei Abholung eine Kaution i.H.v. 500,-€ zu Zahlen. Im Falle von Beschädigungen oder Verlust der Fotobox wird ein Neubeschaffungspreis berechnet, um die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz der Teile zu decken. Der Neubeschaffungspreis entspricht dem aktuellen Marktpreis für Ersatzteile derselben Art und Ausstattung. Smile in the Box behält sich das Recht vor, den Neubeschaffungspreis von der Kaution oder von der Zahlung des Kunden abzuziehen. Wenn der Neubeschaffungspreis höher als die Kaution oder der Kaufpreis ist, muss der Kunde den Differenzbetrag bezahlen. Smile in the Box wird dem Kunden eine detaillierte Rechnung über den Neubeschaffungspreis ausstellen. Bei Totalschaden oder Diebstahl ist der volle Kaufpreis zzgl. gesetzlicher MwSt. von derzeit 19 % zu erstatten. Bemessungssumme für die volle Erstattung ist 3.000,- Euro. Außerdem wird bei Verlust oder Beschädigungen der Neubeschaffungspreis für Accessoires und Dekomaterialien wie Hüte, Brillen, Perücken, etc in Rechnung gestellt.
Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters und seiner Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen. Der Vermieter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher bzw. typischer Vertragspflichten (sog. Kern- bzw. Kardinalspflichten, d.h. wesentlicher vertragliche Pflichten, welche die vertragsgemäße Durchführung ermöglichen und auf deren Erfüllung der Mieter vertraut).
Dieser Haftungsausschluss greift nicht bei der Verletzung des Körpers, Lebens, der Gesundheit, Freiheit oder sexuellen Selbstbestimmung, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Haftungsausschluss greift ferner nicht ein, wenn der Vermieter eine bestimmte Eigenschaft der Mietsache zugesichert oder einen Mangel arglistig verschwiegen hat. Der Haftungsausschluss greift des Weiteren nicht ein bei Schäden, für die der Vermieter eine Versicherung abgeschlossen hat.
Soweit sich die Vertragspflicht auf Mängel erstreckt, welche bei Vertragsschluss bzw. Übergabe der Mietsache bestanden, haftet der Vermieter unbeschadet der vorherigen Sätze nicht für leichte Fahrlässigkeit.
- 5 Beendigung des Mietverhältnisses
Die Mietsache ist dem Vermieter spätestens zum unter §2 aufgeführten Mietende sorgfältig gereinigt und mit sämtlichem Zubehör zu übergeben. Bei verspäteter Rückgabe ist je angefangenem Tag der volle Mietpreis zusätzlich fällig. Der Mieter hat Schäden, deren Entstehung er zu vertreten hat, zu beseitigen. Hat der Mieter die Mietsache verändert, hat er die Mietsache mit Rückgabe in den ursprünglichen Zustand zu versetzen.
Eine Stornierung ist nur schriftlich wie folgt möglich:
- Eingang der Stornierung bis 8 Wochen vor dem Miettermin = 50,00€ (Anzahlung)
- Eingang der Stornierung zwischen 6-8 Wochen vor dem Miettermin = 50% Mietbetrag
- Eingang der Stornierung zwischen 4-6 Wochen vor dem Miettermin = 75% Mietbetrag
- Eingang der Stornierung unter 4 Wochen vor dem Miettermin = voller Mietbetrag
- 6 Untervermietung
Zur Untervermietung oder sonstigen ganzen oder teilweisen Überlassung der vermieteten Sache an Dritte bedarf der Mieter der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Der Vermieter kann die Erlaubnis zur Untervermietung ohne Grund versagen oder jederzeit widerrufen und sie von der Vereinbarung ·eines Untermietzuschlages abhängig machen.
Für den Fall der Untervermietung tritt der Mieter bereits heute den Anspruch gegen seinen Untermieter in Höhe der jeweils offenen Miete gemäß diesem Vertrag zur Sicherheit an den
dies annehmenden Vermieter ab. Der Vermieter ist nur berechtigt den Untermieter direkt in Anspruch zu nehmen, wenn und soweit der Mieter mit seinen Mietzahlungen in Rückstand gerät.
Bei jeglicher Gebrauchsüberlassung an Dritte haftet der Mieter für alle Schäden, die der Nutzer, dem der Gebrauch des Mietgegenstandes überlassen wurde, verursacht. Den Mieter trifft die Beweislast, dass ein im Bereich des Mietgegenstandes eingetretener Schaden weder von ihm noch von Dritten, denen er den Mietgegenstand zum Gebrauch überlassen hat, verursacht wurde.
- 7 Schriftform, salvatorische Klausel
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrags einschließlich solcher über die vorzeitige Beendigung desselben bedürfen der Textform. Auch die Aufhebung des Textformerfordernisses bedarf der Textform. Sollte irgendeine Bestimmung des Vertrages unwirksam oder nichtig sein, so berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Sollte aufgrund einer Coronaschutzverordnung die Veranstaltung nachweislich nicht stattfinden dürfen, besteht eine kostenlose Stornierungsmöglichkeit.
9.1 Vertragsgegenstand
1) Der Anbieter stellt dem Mieter Zugang zu seiner Cloud-Plattform zur Verfügung.
2) Der Mieter kann die Cloud-Dienste nutzen, um seine Daten zu teilen
9.2 Datenverarbeitung und -speicherung
1)Der Mieter überträgt dem Anbieter bestimmte Daten zur Verarbeitung und Speicherung in der Cloud. Der Anbieter verpflichtet sich, die Daten gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen zu behandeln und angemessene Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, um die Integrität und Vertraulichkeit der Daten zu gewährleisten.
2) Der Anbieter darf die Daten des Mieters nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben oder der Mieter hat seine ausdrückliche Zustimmung dazu gegeben.
9.3 Verfügbarkeit der Dienste
1) Der Anbieter wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass die Cloud-Dienste eine hohe Verfügbarkeit aufweisen. Es können jedoch keine Garantien für eine unterbrechungsfreie oder fehlerfreie Nutzung der Dienste gegeben werden.
2)Der Cloud Zugang steht dem Mieter ab dem Datum des Abbaus für 4 Wochen zur Verfügung.
9.4 Haftungsbeschränkung
1) Der Anbieter haftet nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seinerseits. Jegliche Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust oder Folgeschäden wird ausgeschlossen.
2) Der Mieter ist für die Sicherung seiner Daten verantwortlich und haftet selbst für den Verlust oder die Beschädigung seiner Daten in der Cloud.